Elektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B
Karussell-Element
von HWK Hamburg (93)Elektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B
Die Versorgung im Gesundheitswesen wird durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht.
Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung und zur elektronischen Signatur von TI-Anwendungen der Gesundheitshandwerke. Der Nachweis der Zugehörigkeit zum Beruf ist wie bei (Zahn-)Ärzten und Apothekern über den elektronischen Heilberufsausweis notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die medizinischen Anwendungen der TI grundsätzlich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf.
Welche Informationen enthält der eBA?
In den Zertifikaten des eBA werden erforderliche personenbezogene Daten gespeichert. Dazu zählen neben dem vollständigen Namen und der Berufsgruppe, die Telematik-ID. Hierbei handelt es sich um eine eindeutig zugewiesene Nummer der berechtigten Person in der TI.
Wozu dient der eBA?
Mit dem eBA können Nutzer grundsätzlich auf die verschiedenen Anwendungen der TI und Daten, die auf der eGK eines Patienten abgespeichert sind, zugreifen. Erster Anwendungsfall und somit das erste Anwendungserfordernis wird die eVerordnung sein.
Die Zentralfachverbände der Gesundheitshandwerke setzten sich darüber hinaus für eine verbindliche Zuteilung von Lese- und Schreibrechten bei der ePA für alle Gesundheitshandwerke eins, um eine schnellere und insbesondere bessere Versorgung auf Basis der einsehbaren Anamnese zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Gesundheitshandwerke ab 1. Juli 2027 an der papierlosen Versorgung durch die eVerordnung teilzunehmen. Um jedoch an die TI angeschlossen zu werden, muss mit dem eBA die Security Module Card Typ B (SMC-B) beantragt werden.
Wer kann den Antrag stellen?
Der eBA ist für Personen, die eine berufliche Qualifizierung zur Ausübung eines vorweisen können.
Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in die Handwerkrolle als qualifizierter Inhaber oder als qualifizierter Betriebsleiter eines Betriebs eines entsprechenden Gesundheitshandwerks. Ein eBA darf ausschließlich für die eigene Person beantragt werden.
Die SMC-B ist die Institutionskarte, die die technische Teilnahme an der TI ermöglicht und zur Authentifizierung eines Betriebs als berechtigter TI-Nutzer dient. Erst nach der wirksamen Authentifizierung kann der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen. Die SMC-B dürfen nur an Leistungserbringer (Betriebe) ausgegeben werden, die bereits über einen gültigen eBA verfügen.
Für den Zugang zu der TI-Plattform wird die Karte der SMC-B in den Konnektor, den die Betriebe i.d.R. von Ihrem Fachverfahrenssoftware-Anbieter erhalten, eingesetzt.
Pro Betriebstätte oder Nebenbetriebsstätte wird jeweils eine SMC-B für die TI-Installation benötigt. Die Laufzeit der Zertifikate der SMC-B beträgt ebenfalls maximal fünf Jahre. Für die SMC-B gibt es im Gegensatz zum eBA keinen Reserveausweis.
Wie kann die SMC-B beantragt werden und von wem wird sie ausgegeben?
Auch hierbei sind die Handwerkskammern die Herausgeber. Die SMC-B kann wie der eBA ausschließlich über den geschützten Mitgliederbereich und das dort zur Verfügung gestellte Online-Antrags-Portal der jeweils zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. Die Produktion der SMC-B und Bereitstellung der PIN erfolgt durch den qVDA.
Wer kann den Antrag stellen?
Der Antrag auf Herausgabe einer SMC-B ist ausschließlich Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern oder vertretungsberechtigten Beschäftigten eines Betriebs des zur Handwerksordnung gestattet.
Für die Beantragung der SMC-B muss bereits ein gültiger eBA der beantragenden Person vorliegen.
Der qVDA ist gemäß eIDAS-Verordnung der Europäischen Union zuständig für die Produktion von eBA und SMC-B und stellt alle notwendigen technischen Zertifikate, digitalen Signaturen sowie Antrags- und Freigabeportale sowohl den Antragsstellern als auch der zuständigen Sachbearbeitung in der jeweiligen Handwerkskammer zur Verfügung.