Nachfolgend finden Sie eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit.Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Handwerkskammer Musterstadt, als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102, ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der [Ihrer gültigen Rechtsvorschrift] barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt, erreichbar unter cms-hwk.odav.de.



Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit [Ihrer gültigen Rechtsvorschrift] vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

a) Unvereinbarkeit mit [Ihrer gültigen Rechtsvorschrift]

  • Fehlende Alt-Attribute bei einigen informativen Grafiken und Nicht-Text-Inhalten wie Bildern oder PDF, die älter als 2020 sind oder im nicht sichtbaren Bereich über Verlinkungen erreichbar sind

  • Zu geringer Textkontrast in einigen Schriftgrafiken

  • Fehlende Alt-Attribute bei einigen informativen Grafiken und Nicht-Text-Inhalten wie Bildern oder PDF, die älter als 2020 sind oder im nicht sichtbaren Bereich über Verlinkungen erreichbar sind

 

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

 

Informationen zur Assistenzsoftware Eye-Able

Eye-Able ist eine Assistenzsoftware für Weboberflächen, die eine Anpassung des äußeren Erscheinungsbilds der Webseite ermöglicht. Dadurch sollen alle Webseitenbesucher die Ansicht der Seite auf ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.

 Für die Nutzung klicken Sie bitte auf das Eye-Able Männchen-Symbol am rechten Bildschirmrand und wählen Sie Ihre individuellen Einstellungen aus.

Die Einstellungen bleiben nach einmaliger Konfiguration erhalten und bieten Verbesserungen in verschiedenen Bereichen. Die Einstellungsbereiche umfassen: Schriftgröße, Kontrastmodus, Blaufilter, Nachtmodus, Vorlesefunktion, Tab-Navigation, Einstellungen bei Farbschwäche, Ausblenden von Bildern.

Weitere Informationen zu Eye-Able finden Sie unter: eye-able.com



Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.02.2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach [Ihre gültige Rechtsvorschrift].

Alternativ:

Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle [Name] nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 92 Schritten. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Optional: Prüfbericht hinterlegen.



Die Erklärung wurde zuletzt am 07.02.2023 überprüft.



Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter web-support@odav.de.

Alternativ können Sie dieses Kontaktformular nutzen.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter web-support@odav.de einholen.



Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Handwerkskammer Musterstadt

Ernst-Heinkel Str. 11

94315 Straubing

Telefon: 094217050

E-Mail: web-support@odav.de



Kontaktperson

Diplom-Verwaltungsfachwirt Quendolin Qualle

Beschaffung

Tel. 09421/705-0

Mobil 09421/705-30

info--at--test.de



Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

 

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html



Schlichtungsverfahren

Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.