Nachfolgend finden Sie eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit.Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Handwerkskammer Musterstadt, als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102, ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der [Ihrer gültigen Rechtsvorschrift] barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt, erreichbar unter cms-hwk.odav.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit [Ihrer gültigen Rechtsvorschrift] vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
a) Unvereinbarkeit mit [Ihrer gültigen Rechtsvorschrift]
Fehlende Alt-Attribute bei einigen informativen Grafiken und Nicht-Text-Inhalten wie Bildern oder PDF, die älter als 2020 sind oder im nicht sichtbaren Bereich über Verlinkungen erreichbar sind
Zu geringer Textkontrast in einigen Schriftgrafiken
Fehlende Alt-Attribute bei einigen informativen Grafiken und Nicht-Text-Inhalten wie Bildern oder PDF, die älter als 2020 sind oder im nicht sichtbaren Bereich über Verlinkungen erreichbar sind
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
Informationen zur Assistenzsoftware Eye-Able
Eye-Able ist eine Assistenzsoftware für Weboberflächen, die eine Anpassung des äußeren Erscheinungsbilds der Webseite ermöglicht. Dadurch sollen alle Webseitenbesucher die Ansicht der Seite auf ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.
Für die Nutzung klicken Sie bitte auf das Eye-Able Männchen-Symbol am rechten Bildschirmrand und wählen Sie Ihre individuellen Einstellungen aus.
Die Einstellungen bleiben nach einmaliger Konfiguration erhalten und bieten Verbesserungen in verschiedenen Bereichen. Die Einstellungsbereiche umfassen: Schriftgröße, Kontrastmodus, Blaufilter, Nachtmodus, Vorlesefunktion, Tab-Navigation, Einstellungen bei Farbschwäche, Ausblenden von Bildern.
Weitere Informationen zu Eye-Able finden Sie unter: eye-able.com
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.02.2023 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach [Ihre gültige Rechtsvorschrift].
Alternativ:
Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle [Name] nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 92 Schritten. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
Optional: Prüfbericht hinterlegen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.02.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter web-support@odav.de.
Alternativ können Sie dieses Kontaktformular nutzen.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter web-support@odav.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Handwerkskammer Musterstadt
Ernst-Heinkel Str. 11
94315 Straubing
Telefon: 094217050
E-Mail: web-support@odav.de
Kontaktperson
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.