
FAQ - eBA
Um die Versorgung im Gesundheitswesen durch digitale Lösungen effizienter zu gestelten und den Behandlungs- sowie Therapiealltag aller beteiligten Akteure zu vereinfachen, sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur vor. Zentral ist dabei die Telematikinfrastruktur (TI), welche alle Akteure im Gesundheitswesen wie (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Hilfsmittelleistungserbringer miteinander vernetzen und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglichen soll. Hierfür ist auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage ein verpflichtender Anschluss an die TI bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich.
Wesentlicher Bestandteil sind beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Um autorisiert und sicher die TI und ihre medizinischen Anwendungen nutzen zu können, bracht es eine qualifizierte Zugangsvoraussetzung: den elektronischen Berufsausweis, kurz eBA.