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für Gesundheitsberufe im HandwerkeBA und SMC-B

Angehörige der Heilberufe im Gesundheitswesen steht ein eigenes digitales Netzwerk zur Verfügung: Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI).

Diese Plattform vernetzt alle möglichen Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland miteinander und sorgt für eine sichere Kommunikation, Interaktion sowie Weitergabe von Daten zwischen den jeweiligen Institutionen. Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, durch die bestmöglichen Informationen aller Beteiligten auch die bestmögliche Behandlung für die Patienten zu erreichen. Die Datensicherheit hat dabei oberste Priorität, damit medizinische Informationen sicher und vertrauenswürdig weitergegeben werden können und nicht in die falschen Hände geraten. Durch die Herstellung eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN), ermöglicht dieses Netzwerk eine vom Internet getrennte Kommunikation, bei der moderne Verschlüsselungstechnologien Verwendung finden. 

Um daher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen zu können, benötigt man sowohl einen elektronischen Heilberufsausweis (eBA) als auch eine Security Module Card Typ B (SMC-B).



csm_Icon-Telematik-Infrastruktur





eBA/eHBA - Was ist das? 

Der eBA, also der elektronische Heilberufsausweis, ist eine personalisierte Ausweiskarte speziell für Heilberufe, wie Ärzte, Zahntechniker, Psychotherapeuten oder Apotheker, welche sich mit Hilfe dessen Zugang zur Telematikinfrastruktur verschaffen. Somit besteht für den Inhaber die Möglichkeit, auf besonders geschützte Online-Daten oder -Dienste zugreifen und elektronische rechtssichere Unterschriften erstellen zu können. Ein eBA stellt die Grundvoraussetzung für eine SMC-B dar. 



SMC-B - Was ist das?

Die SMC-B, also die Secure Module Card für Betriebsstätte, ist ein elektronischer Institutionsausweis, welcher Praxen und Gesundheitsbetriebe mit der Telematikinfrastruktur vernetzt. Sie ähnelt dem Format einer gängigen SIM-Karte und muss in das Kartenterminal der Institution gesteckt werden. Sie ist zwingend erforderlich, damit die TI-In­stalla­tion vorgenommen werden kann und dem Betrieb der Zugriff auf vertrauenswürdige Daten sowie eine sichere Kommunikation im Medizinwesen gewährleistet werden kann. Um die SMC-B beantragen zu können, muss eine Personenverknüpfung zu einem Betriebsleiter oder Geschäftsinhaber vorhanden sein. Außerdem sollte es im Betrieb bereits eine Person geben, die einen eHBA besitzt. 



 Nähere Informationen zu den beiden Ausweistypen finden Sie in folgender Broschüre 





                                               

Hinweis

Bevor Sie einen eBA oder eine SMC-B beantragen, sollten Sie sich über die jeweiligen Kartenanbieter informieren. Welchen Kartendienstleister Sie in Anspruch nehmen, kann von Ihnen selbst entschieden und im Antrag ausgewählt werden. 

 Alle Kartenanbieter im Überblick

                                                                                                                                                                              
 

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